Nutzungsbedingungen - WWS
Nutzungsbedingungen
1) Dienstleistungsvertrag
1.1 Ihr Dienstleistungsvertrag läuft automatisch bis zu Ihrer Kündigung. Um den Aufschaltung-Dienst verwenden zu können, benötigen Sie eine jeweils funktionsfähige Gefahrenmeldeanlage, ein IP-fähiges Übertragungsgerät welches die Protokolle VdS 2465, Contact-ID oder SIA unterstützt und einen Internetzugang und Sie müssen eine oder mehrere Zahlungsarten angeben. Unter „Zahlungsart“ wird eine aktuelle, gültige und akzeptierte Zahlungsart verstanden, die Sie von Zeit zu Zeit aktualisieren können und die die Zahlung über Ihr Konto mit einer Drittpartei umfassen kann. Solange Sie Ihren Vertrag nicht vor Ihrem Rechnungsdatum kündigen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Abonnementgebühr für den jeweils darauffolgenden Abrechnungszeitraum von Ihrer Zahlungsart abgebucht wird (siehe Abschnitt „Kündigung“ unten).
1.2 Die Herstellung einer technischen Verbindung Ihrer Gefahrenmeldeanlage zu unserer Notruf- und Serviceleitstelle ist nicht Teil des Dienstleistungsvertrags. Hierzu müssen Sie auf eigene Kosten gesondert eine Fachfirma beauftragen. Für die Übermittlung von Meldungen können bei Ihnen gesonderte Verbindungskosten durch Ihre Telekommunikationsanbieter anfallen.
1.3 Wir können eine Vielzahl von Aufschaltungspaketen anbieten. Einige Pakete können abweichende Bedingungen und Einschränkungen enthalten, die während der Registrierung oder in anderen Benachrichtigungen an Sie offengelegt werden.
2) Rechnungsstellung und Kündigung
2.1 Zusätzliche Vergütung Die Abo-Gebühr für den Aufschaltung-Dienst wird von der von Ihnen angegebenen Zahlungsart abgebucht. Der Zahltag ist das Datum, das auf Ihrer „Ihre Bestellungen“-Seite unter „Nächste Abrechnung“ angegeben ist. Die Länge Ihres Abrechnungszeitraums hängt davon ab, für welchen Abonnement-Typ Sie sich bei der Registrierung für den Dienst entscheiden. In einigen Fällen kann sich Ihr Zahlungsdatum ändern. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betrag nicht von Ihrer Zahlungsmethode abgebucht werden konnte, wenn Sie Ihr Abonnement ändern oder wenn Ihr kostenpflichtiges Abo an einem Tag begonnen hat, den es im jeweiligen Monat nicht gibt. Besuchen Sie die Website portal.wachundschliess.de und klicken Sie auf „Ihre Bestellungen“-, um Ihr nächstes Zahlungsdatum einzusehen.
2.2 Zahlungsarten Um unsere Dienste nutzen zu können, müssen Sie eine Zahlungsart angeben. Sie autorisieren uns, jegliche mit Ihrem Konto verbundene Zahlungsart zu belasten, falls Ihre primäre Zahlungsart abgelehnt wird oder uns nicht länger zur Bezahlung Ihrer Abonnementgebühr zur Verfügung steht. Für offene Beträge bleiben Sie verantwortlich. Sollte eine Zahlung nicht erfolgreich abgewickelt werden können, weil die jeweilige Zahlungsart abgelaufen ist, nicht ausreichend Guthaben aufweist oder aus einem anderen Grund scheitert, und Sie Ihr Konto nicht kündigen, kann Ihr Zugang zu unserem Dienst so lange gesperrt werden, bis wir eine gültige Zahlungsart erfolgreich belastet haben. Bei gewissen Zahlungsarten kann der Aussteller der Zahlungsart eine bestimmte Gebühr, wie zum Beispiel eine Auslandstransaktionsgebühr oder andere Gebühren für die Zahlungsabwicklung, verlangen. Die vor Ort anfallenden Steuern können je nach Zahlungsart variieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Dienstanbieter Ihrer Zahlungsart.
2.3 Aktualisierung der Zahlungsarten Sie können Ihre Zahlungsarten aktualisieren, indem Sie die „Ihre Daten ändern“-Seite besuchen. Wir können Ihre Zahlungsarten auch mit Daten aktualisieren, die wir von den Zahlungsdienstleistern erhalten. Im Anschluss an jede Aktualisierung autorisieren Sie uns, weiterhin die gültige(n) Zahlungsart(en) zu belasten.
2.4 Kündigung Sie können Ihren Abo-Dienst jederzeit kündigen und haben bis zum Ende Ihres Abrechnungszeitraums weiterhin die Möglichkeit, den Abo-Dienst zu benutzen. Die Kündigungsfristen variieren je nach gebuchtem Abo, diese können sie der Webseite entnommen werden. Um zu kündigen, gehen Sie bitte auf die „Ihr Bestellungen“-Seite und folgen Sie den Anweisungen für die Kündigung. Wenn Sie Ihren Abo-Dienst kündigen, wird Ihr Konto am Ende des laufenden Abrechnungszeitraums automatisch geschlossen. Um zu sehen, wann Ihr Konto geschlossen wird, klicken Sie auf der „Ihre Bestellungen“-Seite einfach auf „Details“. Die Wiesbadener Wach- und Schließgesellschaft Müller & Co. GmbH kann Ihr Konto durch schriftliche Mitteilung mit dreißigtägiger Frist kündigen. Die Kündigung wird am Ende Ihres laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Die außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
2.5 Änderungen am Preis und Abo-Angebot Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis unserer Abo-Angebote beeinflussen, sind Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe an Sie. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit während der Kündigungsfrist kündigen, um zukünftige Belastungen zu vermeiden.
2.6 Zusätzliche Vergütung Der AG erstattet dem AN ohne gesonderte Auftragserteilung zusätzlich sämtliche entstehende Kosten, die im Falle einer Alarmbearbeitung oder Intervention zur Wiederherstellung der Haussicherheit unbedingt erforderlich sind, vor allem, wenn die vom AG benannten Bezugspersonen nicht entsprechend der Festlegungen im Alarm-Maßnahmenplan erreichbar sind. Hierzu gehören bei Bedarf auch die Kosten für die Bewachung des Objektes, soweit und solange die hierfür zuständigen Bezugspersonen des AG nicht zur Verfügung stehen. Die Berechnung für die Stellung von Sicherheitskräften erfolgt gemäß jeweils aktueller Preisliste.
3) Leistung
3.1 Aufschaltung
- Der AN übernimmt in seiner Notruf- und Serviceleitstelle die Überwachung, der von den Gefahrenmeldeanlagen des AG ausgesendeten und beim AN eingehenden Meldungen.
- Die Übertragung der Meldungen von den Gefahrenmeldeanlagen des AG zur Notruf- und Serviceleitstelle des AN erfolgt - soweit nichts anderes vereinbart ist - über die Übertragungseinrichtungen des AG. Die Kosten für die Übertragungen sind vom AG zu tragen, soweit die Kostentragung im Vertrag nicht anderweitig geregelt ist
- Der Auftragnehmer ist nicht für die Verfügbarkeit der Internet- und Mobilfunkprovider verantwortlich.
- Die Notruf- und Serviceleitstelle bearbeitet und koordiniert alle eingehenden Meldungen gemäß dem vereinbarten Alarmplan. Kontaktpersonen, Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr werden je nach Alarmplan oder nach Gefahrensituation entsprechend informiert. Die dadurch ggf. entstehenden Mehrkosten sind durch den Auftraggeber zu tragen. Alle weiteren Dienstleistungen sind in einem gesonderten Alarmplan festgelegt.
- Alarmplan Soweit von Seiten des Auftraggebers keine detaillierten Anweisungen für den Alarmplan erfolgen, erstellt der AN die entsprechende Unterlage auf Basis der vorliegenden Daten und seiner Erfahrungen aus anderen Objekten und legt diese dem AG bei Vertragsschluss in schriftlicher Form zur Freigabe vor. Solange eine solche Freigabe nicht erfolgt oder die vorgelegten Unterlagen nicht einvernehmlich geändert oder ergänzt werden, gelten die Maßnahmen als genehmigt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung des Alarmplan keine Rückmeldung, gelten die Maßnahmen automatisch als genehmigt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich alle Änderungen der zur Verfügung gestellten Informationen und Ressourcen mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere Angaben über die zu benachrichtigenden Personen, Anschriften, Telefonnummern und Kennwörter sowie die Wartungsfirma der Gefahrenmeldeanlage mit dessen Kontaktdaten. Der Auftraggeber ist für deren ständige Richtigkeit verantwortlich, ebenso wie für die Übereinstimmung der gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Schlüssel mit den eingebauten Schlössern.
3.2 Leistungsänderungen Änderungen und/oder Ergänzungen der vom AN geschuldeten Dienstleistungen müssen in Textform vereinbart werden. Wird eine solche Vereinbarung nicht erzielt, bleiben die vereinbarten Dienstleistungen und die dafür geschuldeten Gebühren unverändert. Es wird klargestellt, dass die Mitarbeiter des AN, welche die Dienstleistungen erbringen, nicht berechtigt sind, mit dem AG Anpassungen oder Veränderungen der Dienstleistungen zu vereinbaren.
3.3 Anweisungen des Auftraggeber Der AN ist nicht verpflichtet, irgendwelche anderen Anweisungen des AG zu befolgen als solche, die in der Dienstanweisung spezifiziert sind. Sollte der AG während der Durchführung der Dienstleistungen Anweisungen geben, die das vereinbarte Leistungssoll unter- oder überschreiten und/oder die Durchführung der Dienstleistungen ändern oder beeinträchtigen (wie z.B. das Unterlassen von nach dem Vertrag geschuldeten Sicherheitsmaßnahmen), so trägt der AG die alleinige Verantwortung für sämtliche Konsequenzen aus diesen Anweisungen und hat den AN diesbezüglich freizustellen und schadlos zu halten.
3.4 Beendigung Nach Vertragsbeendigung ist der Auftraggeber verpflichtet, den bestehenden Übertragungsweg unverzüglich stillzulegen, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsbeendigung. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, ist er trotz Vertragsbeendigung bis zur endgültigen Unterbrechung des Übertragungsweges verpflichtet, die beim Auftragnehmer anfallenden Kosten in Höhe der Grundgebühren zu tragen.
4) Haftung
4.1 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, EUR 3.000.000.,00 für Umwelthaftpflichtschäden, EUR 500.000,00 für Vermögensschäden, EUR 3.000.000 für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden, EUR 1.000.000,00 für Abhandenkommen bewachter Sachen, EUR 250.000,00 für Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten. Falls der Auftraggeber für die objekt- und vertragstypischen Risiken höhere Deckungssummen für erforderlich erachtet, wird er darüber den Auftragnehmer informieren. Mit einer Erhöhung der Deckungssummen wird dann eine Entgelterhöhung vereinbart. Ansonsten wird der über diese Summen hinausgehende Schaden vom Auftraggeber abgedeckt. Schadensforderungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden grundsätzlich durch die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers abgewickelt. Eine Aufrechnung mit fälligen Entgelten ist unstatthaft.
5) Sonstige Bestimmungen
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichsten Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
5.2 Kosten für Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst sind im Bedarfsfall vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten werden zuzüglich der gesetzlich aktuell geltenden Mehrwertsteuer an den Auftraggeber belastet
5.3 Elektronische Mitteilungen Kontobezogene Informationen (z. B. Zahlungsautorisierungen, Rechnungen, Änderungen des Passwortes oder der Zahlungsart, Bestätigungs- und sonstige Mitteilungen) erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form, zum Beispiel als E-Mails an die E-Mail-Adresse, die Sie bei Ihrer Registrierung angegeben haben.
Zuletzt aktualisiert: 7. Dezember 2022